Sie wollen in Sassenberg oder Füchtorf heiraten?
Unsere Standesbeamten stehen Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Im Folgenden ist stichpunktartig aufgeführt, welche Unterlagen grundsätzlich für eine Eheschließung benötigt werden:
Bei geschiedenen bzw. verwitweten Personen zusätzlich:
Bei gemeinsamen Kindern zusätzlich:
Sollte einer der Verlobten nicht am Termin zur Anmeldung der Eheschließung teilnehmen können, so kann dieser seinem Partner eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht ist durch den Anmeldenden zusammen mit dem Personalausweis am Termin vorzulegen.
Heimatverein Füchtorf
Tel.: 05426/1895 (Herr Böckenholt)
E-Mail: heimathaus.fuechtorf@web.de
Internet: www.heimatverein-fuechtorf.de
Freunde und Förderer des Denkmals
Harkotten e.V.
Schloss Harkotten
48336 Sassenberg-Füchtorf
Telefon: 05426/807677
Mobil: 0172/4517984
E-Mail: mvk@harkotten.eu
Internet: www.harkotten.eu
Stadt Sassenberg
Frau Wiewel
Tel.: 02583/309-3031
E-Mail: wiewel@sassenberg.de
Stadtprojekt Sassenberg e. V.
Josef Lutterbeck
Tel.: 0172/7806714
E-Mail: nfstdtprjkt-sssnbrgd
Internet: www.stadtprojekt-sassenberg.de
Sie benötigen eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde oder deren beglaubigte Abschrift? Das Standesamt in Sassenberg ist zuständig für alle Personenstandsfälle, die sich in Sassenberg ereignet haben.
Antragsberechtigt sind die Personen, auf die sich der Personenstandsfall bezieht, die Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen sowie Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Für beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern bzw. Ausstellung von Personenstandsurkunden werden folgende Unterlagen benötigt:
Es öffnet sich ein neues Fenster und Sie werden automatisch in das Serviceportal der Stadt Sassenberg weitergeleitet.
Ein Kind zu bekommen, ist eines der wunderbarsten Ereignisse der Welt. Jedoch sind auch mit jeder Geburt ein wenig Formalitäten verbunden.
Innerhalb von sieben Tagen nach dem freudigen Ereignis muss die Geburt beim zuständigen Standesamt (Geburtsort) zur Anzeige gebracht werden. Entbinden Sie in einer Klinik, so muss diese die Geburt anzeigen.
Wenn Sie der Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Für die Zustimmungserklärung der Mutter sind folgende Unterlagen notwendig:
Innerhalb von drei Tagen nach dem Ableben einer Person ist der Sterbefall bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Zur Anzeige verpflichtet sind:
Die Beurkundung eines Sterbefalls wird von dem Standesamt vorgenommen. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen sowie Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Bei ledig Verstorbenen:
Bei verheirateten, geschiedenen bzw. verwitweten Verstorbenen:
Einbenennung:
Soll Ihr Kind Ihren gemeinsamen Ehenamen tragen? Oder soll der gemeinsame Ehename dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen vorangestellt oder angefügt werden?
Folgende Unterlagen werden für die Namenserteilung gemäß § 1618 BGB benötigt:
Wiederannahme
Sie möchten nach erfolgter Scheidung oder nach dem Ableben Ihres Ehegatten Ihren Geburts- oder den Namen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben, wieder annehmen?
Für diesen Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
Standesamt Sassenberg
Telefon: 02583/309-3060
E-Mail: standesamt@sassenberg
Tel.: 0 25 83 3 09-0
Fax: 0 25 83 3 09-8800
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