Das hier vorgestellte Ortsrecht der Stadt Sassenberg enthält zunächst - gegliedert nach Aufgabenbereichen - alle vom Rat der Stadt Sassenberg erlassenen Rechtsvorschriften sowie einzelne ergänzende - teilweise gesetzliche - Regelungen. Bebauungspläne und ähnliche Satzungen werden nicht in diese Sammlung aufgenommen.
Bei der Ortsrechtssammlung handelt es sich um zusätzliche Informationen. Die Veröffentlichung an dieser Stelle ist nicht mit der amtlichen Bekanntmachung gleich zu setzen. Maßgeblich für die Ortsrechtsfassungen sind allein die amtlichen Bekanntmachungen. Deshalb kann auch keine Gewähr für die Richtigkeit der hier präsentierten Ortsrechtstexte übernommen werden, auch wenn die Ortsrechtssammlung mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden ist.
Irgendwelche Ansprüche rechtlicher Art wie z. B. Haftungsansprüche gegen die Stadt, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, bestehen nicht.
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