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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Sassenberg ist bemüht, ihre Website(s) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz https://www.sassenberg.de

Nicht mit inbegriffen ist die Subdomain des Serviceportals https://serviceportal.sassenberg.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webpräsenz ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Anderssprachige Wörter und Abschnitte

Leider ist es uns aktuell technisch nicht möglich, anderssprachige Wörter oder Textabschnitte mittels HTML korrekt auszuzeichnen. Wir bemühen uns, dies bald umsetzen zu können.

Audiodeskription für Videos

Leider ist es uns aktuell nicht möglich, Audiodeskriptionen für die Videos bereit zu stellen. Sollten Sie Videoinhalte nicht über die anwählbaren Untertitel erfassen können, melden Sie sich bitte, damit wir gemeinsam nach einer Alternative suchen können. 

Gebärdensprache und Leichte Sprache

Es gibt bisher noch keine Seite in Leichter Sprache oder Gebärdensprache.
Diese befinden sich in Arbeit und sollen, so schnell wie es uns möglich ist, veröffentlicht werden.

Nicht barrierefreie Dokumente

Nicht alle Dokumente sind barrierefrei. Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie daran, dass der Download mit der Information "barrierefrei" versehen ist.

Sollten Sie nicht barrierefreie Dokumente in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Feedbackformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt. Die Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von der Stadt Sassenberg durchgeführten WCAG/BITV 2.0 Selbstbewertung. 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28.04.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.

Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse stdtsssnbrgd gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.

Meldeformular

Ich möchte nicht-barrierefreie Inhalte melden oder einen Mangel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.

Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.

Technischer Support

Sie erhalten von uns auf Wunsch technischen Support im Bereich der Barrierefreiheit.
Falls Sie Hilfe bei der Bedienung der Webseite brauchen, erhalten Sie diese auch auf der Seite Hilfen zur Bedienung der Webseite.

Falls Sie Unterstützung anderer Art brauchen, melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeitern:

Olga Puttins

Tel.: 02583/309-3030
E-Mail: pttnssssnbrgd

 

Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)

Hinweis: Über das Feedbackformular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen. 

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit der Stadt Sassenberg ist nicht möglich?

Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: mbdsstll-brrrfr-tmgsnrwd


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