Wasserversorgung
Wasserbeschaffungsverband
Entschädigungsmethodik korrekt
Der Wasserbeschaffungsverband Sassenberg-Versmold-Warendorf (WBV) fördert seit 1982 zuverlässig im Wasserwerk Füchtorf das für die Trinkwasserversorgung der Städte Versmold und Sassenberg (Ortsteil Füchtorf) benötigte Wasser. Direkt beliefert werden die Stadtwerke Versmold und Sassenberg, die die Bürger und die Industrie mit den benötigten Mengen in hervorragender Qualität versorgen. Für die durch den Wasserentzug entstehenden Schäden im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zahlt der WBV gutachterlich ermittelte Entschädigungen.
In den vergangenen sieben Jahren wurde allerdings immer wieder die Methodik und Entschädigungshöhe durch Einzelne angezweifelt. Ein Füchtorfer Landwirt hat auf höhere Entschädigung geklagt. Diese Klage wurde im Dezember 2016 vom Verwaltungsgericht Minden ebenso abgewiesen wie seine Forderung, die Wasserförderung durch den WBV zu reduzieren oder einzustellen. Trotz rechtskräftig abgeschlossener Gerichtsverfahren wurde und wird die Entschädigungsfrage weiterhin intensiv thematisiert. Landwirte haben das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschaltet. Das Ministerium hat nunmehr ebenfalls bestätigt, dass die Methodik sachgerecht ist. Das Ministerium bedauert sehr, dass es trotz vielfältiger Versuche der beteiligten Behörden und seiner zusätzlichen Prüfungen und Bemühungen bislang nicht gelungen ist, die Beschwerdeführer von der fachlichen Validität der Modellierung und des modellierten Ursprungszustandes zu überzeugen.
Der Versmolder Bürgermeister Michael Meyer-Hermann und sein Sassenberger Amtskollege Josef Uphoff sind gleichzeitig auch Verbandvorsteher bzw. Vorsitzender der Verbandsversammlung des WBV. Sie rufen gemeinsam dazu auf, nunmehr die fachlich und gerichtlich ermittelten Ergebnisse zu akzeptieren.
Verbandsvorsteher Michael Meyer-Hermann verwies darauf, dass die jahrelange Befassung mit der Thematik erhebliche Ressourcen beim Wasserbeschaffungsverband gebunden hat:
„Wir stehen sowohl gegenüber der Landwirtschaft wie insbesondere auch den Wasserkunden in Verantwortung. Die Landwirte erhalten sachgerechte Entschädigungen und jährlich ausführliche Informationen zur Berechnungsmethodik. Damit der Wasserpreis aber auch in Zukunft niedrig bleibt, sind wir insgesamt bemüht, den Personaleinsatz gering halten. Für uns ist die Frage der grundlegenden Entschädigungsmethodik nun abschließend geklärt und wir setzen auf ein weiterhin konstruktives Miteinander mit den Landwirten.“
Josef Uphoff stellte klar, dass es auch positive Beispiele einer guten Zusammenarbeit gebe: „ Die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft gibt den Bauern Anreize, pflanzengerecht zu düngen. Es wurden zahlreiche Verträge geschlossen, die für ein positives Miteinander sorgen. Der niedrige Nitratwert von durchschnittlich 12 mg/l zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Nähere Einzelheiten zur Methodik gehen aus dem anliegenden Schreiben des Ministeriums hervor.
Wasserversorgungskonzept
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Wasserrahmenrichtlinie
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Wasserhärtegrad
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