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Wohnen

In Sassenberg lebt es sich gut!

Sassenberg präsentiert sich als sympathische Stadt mit einem hohen Wohn-, Freizeit- und Erholungswert. Hier finden Sie eine Vielzahl von Fachgeschäften, Gaststätten, Cafés etc. und als Kontrast dazu viel Grün zur Erholung und Entspannung. Günstiges Wohnbauland -auch im Angebot der Stadt-, ein gutes Kinderbetreuungsangebot: sieben Kindertagesstätten (zwei mit kirchlichem Träger) mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten, drei Grundschulen, eine Sekundarschule, ein Frei- und ein Strandbad sowie ein umfangreiches Nahversorgungsangebot bilden den Rahmen für ein attraktives Wohnumfeld und sind gleichzeitig bedeutende "weiche Standortfaktoren" für die Wirtschaft.

Sie sind auf der Suche nach einem Bauplatz oder Baugrundstück für Ihr privates Bauvorhaben? 

Hier finden Sie Informationen über das Grundstücksangebot der Stadt Sassenberg.

Freie Baugrundstücke in Sassenberg.

Die verfügbaren Grundstücke in den Baugebieten „Im Herxfeld/Schulstraße“ sowie „Südlich Christian-Rath-Straße“ sind über den jeweiligen Plan ersichtlich. Nach Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsbogens erfolgt eine Entscheidung über den Verkauf des Grundstücks durch den Rat der Stadt Sassenberg oder den Haupt- und Finanzausschuss des Rates.

Bitte beachten Sie, dass „S“-Grundstücke an „Sassenberger“ (entscheidend hierbei ist der melderechtliche Erstwohnsitz oder der Arbeitsplatz in Sassenberg) und „A“-Grundstücke an den „Allgemeinen Bewerberkreis“ (Erstwohnsitz oder Arbeitsplatz in Sassenberg sind keine Bewerbungsvoraussetzungen) vergeben werden. Es gelten grundsätzlich die nachfolgenden Kaufbedingungen:

  • Eine Zusage der Erfüllung einer Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Kaufvertragsschluss nach Maßgabe des geltenden Bebauungsplans und Bezug des Gebäudes durch den/die Käufer/in innerhalb dieser Frist (Selbstnutzung) muss gegeben werden. Für bau- und planungsrechtliche Fragestellungen (u. a. Bebauungsplanfestsetzungen) stehen Ihnen Frau Rylka, rylka@sassenberg.de, Tel. 02583/309-2030 sowie Frau Matthes, matthes@sassenberg.de, Tel.: 02583/309-2010, als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
  • Es ist nur die Errichtung eines Wohngebäudes zulässig; zwei Doppelhaushälften gelten als ein Wohngebäude. Maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude sind möglich, dies nur dann, wenn die selbst genutzte Wohnung einen Anteil von mindestens 50 % an der Gesamtwohnfläche aufweist.
  • Der Bewerber/Die Bewerberin/Die Bewerber muss/müssen sich verpflichten, dass er/sie bei der Gestaltung der Außenanlagen keinen so genannten „Steingarten“ (Gartenfläche mit überwiegender Ausgestaltung durch Schotter, Split, Kies oder andere Steinmaterialien) anlegt.
  • Als Kaufpreis wird der jeweilige, zum Vertragsschluss jüngst verfügbare Bodenrichtwert für Wohnbauflächen in dem jeweiligen Gebiet zugrunde gelegt (Wert zum Stichtag 01.01.2025 = 235 €/qm). Dieser Betrag wird vermindert um grundstücksbezogene Beiträge, soweit diese noch gegenüber dem Käufer/die Käuferin/die Käufer festgesetzt werden. Nicht betraglich feststehende Beiträge können nach aktueller Kostenschätzung angesetzt werden.
  • In dem Gebiet „Südlich Christian-Rath-Straße“ sind Beiträge für die Lärmschutzwand zu zahlen.
  • Vertragskosten und Nebenkosten des Vertragsschlusses sind von dem Bewerber/die Bewerberin/die Bewerber zu tragen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Einzelfall auch abweichende Regelungen getroffen werden können (z. B. Verkauf eines „S“-Grundstücks an eine/n Bewerber/Bewerberin aus dem allgemeinen Bewerberkreis), wenn der Rat der Stadt Sassenberg oder der Haupt- und Finanzausschuss diesen zustimmt.

Hier erhalten Sie Informationen zu Bodenrichtwerten:

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Informationen zu Bodenrichtwerten

Ansprechpartner

Frau Mara Brinkmann
Tel.: 02583/309-4010
E-Mail: brnkmnnsssnbrgd

Herr Guido Holtkämper
Tel.: 02583/309-4040
E-Mail:  hltkmprsssnbrgd

 
Nahaufnahme eines Immobilienmaklers mit einem Schlüssel und Hausmodell auf der Hand


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